Kfz-Zulassung
Kontakt
Nebenstelle der Kfz-Zulassungsstelle
Bahnhofstraße 1, 16928 Pritzwalk
Postanschrift
Kfz-Zulassungsstelle
Stadtverwaltung Pritzwalk
Marktstraße 39, 16928 Pritzwalk
Sachbearbeiterin
Frau Hartinger
Telefon 03395/40 10 19 36
E-Mail
Sachbearbeiterin
Frau Rogge
Telefon 03395/40 10 19 37
E-Mail
Öffnungszeiten
montags von 9 - 12 und 13 - 15 Uhr
dienstags von 9 - 12 und 13 - 17.30 Uhr
mittwochs von 9 - 12 und 13 - 15 Uhr
donnerstags von 9 - 12 und 13 - 15.30 Uhr
freitags von 9 - 11.30 Uhr
Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter Telefon 03395/40 10 19 36 oder -37.
Kurz und knapp
Seit dem 1. Januar 2020 hat die Stadt Pritzwalk eine Nebenstelle der Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises Prignitz. Zwei Beschäftigte bearbeiten im modernen Büro im Pritzwalker Bahnhof eine Palette an Dienstleistungen rund um die Fahrzeugzulassung und Haltung. Ein Teil der Dienstleistungen wird nach wie vor nur in der Hauptstelle der Kfz-Zulassungsstelle in Perleberg angeboten.
Dienstleistungen
Folgende Dienstleistungen werden in der Nebenstelle der Kfz-Zulassungsstelle in Pritzwalk angeboten:
Neuzulassung, Wiederzulassung, Ummeldung von Kfz
Änderung von Halterdaten (Adress- und/oder Namensänderungen)
Technische Änderungen laut vorzulegendem Gutachten
Zuteilung von H-Kennzeichen, Saison-, Kurzzeit-, Wunsch- und Ausfuhrkennzeichen
Zulassung von neuen und gebrauchten Importfahrzeugen (auch Direktimport)
Zulassung von Fahrzeugen, die länger als 7 Jahre außer Betrieb waren
Ersatz von Zulassungsbescheinigungen bei Diebstahl oder Unleserlichkeit, bei Verlust nur nach Vorlage einer vor einem Notar abgegebenen Versicherung an Eides statt
Umkennzeichnung
Außerbetriebsetzung (Abmeldung) von Kfz
Erteilung von Einzelbetriebserlaubnissen laut vorzulegendem Gutachten
Erstellen von Haltervollauskünften zur Vorlage bei der Hauptuntersuchung bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I
Folgende Dienstleistungen werden ausschließlich in der Zulassungsstelle des Landkreises Prignitz in Perleberg angeboten
Abnahme von Versicherungen an Eides statt bei Verlust von Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II, Kennzeichen und Betriebserlaubnissen (§ 14, Abs. 5 FZV)
Zuteilung, Änderung und Verlängerung von Kennzeichen für Händler und Oldtimer (06er und 07er Kennzeichen)
Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II ohne Zulassung (Blankobrief)
Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 13 EG-FGV
Halterauskünfte nach § 39 Abs.1 Straßenverkehrsgesetz