Der Nikolaus schwebt im Rettungskorb der Drehleiter (2023) über den Zuschauern. | zur StartseiteBlick über den Pritzwalker Weihnachtsmarkt zum Rathaus. Foto: Beate Vogel | zur StartseiteBahnschiene bis zum Horizint bei Falkenhagen. | zur StartseiteDächer der Altstadt von Pritzwalk mit einer dünnen Schneedecke. | zur StartseiteBäume am Ufer des Altesn Sadenbecker Speichers spiegeln sich im Wasser. | zur Startseite
 

Kasse und Abgaben

Kontakt

Amt für Finanzen

Kämmerin und Amtsleiterin

Frau Kadasch

Marktstraße 39, 16928 Pritzwalk

Telefon 03395/76 08 16

 

Wartezeiten vermeiden

Um längere Wartezeiten zu vermeiden, ist es ratsam, vorab einen Termin mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu vereinbaren. So können Bürgerinnen und Bürger die Erledigung ihre Angelegenheiten relativ genau planen.

 

Grundsteuerreform

Grundstücks- und Hausbesitzer hatten nach der Verlängerung bis 31. Januar 2023 Zeit, für ihre Grundstücke eine Grundsteuerwerterklärung abgeben. Die Erklärung muss grundsätzlich elektronisch übermittelt werden. Das ist im Gesetz so vorgesehen. Dies kann beispielsweise über das kostenfreie Angebot im Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ unter www.elster.de erfolgen.

 

Hilfreiche Links sind die

 

WICHTIG: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Amt für Finanzen der Stadtverwaltung Pritzwalk können zur Grundsteuerwerterklärung keine Auskunft geben.

 

Kurz und knapp

Die Einnahmen einer Kommune aus Steuern, Gebühren und Beiträgen bezeichnet man im Allgemeinen als Abgaben.

 

Steuern dienen der Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs für verschiedene Zwecke. Die wichtigsten Steuereinnahmen einer Gemeinde sind die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Beide werden auch als Realsteuer bezeichnet. Daneben können Gemeinden auch örtliche Verbrauchs- und Aufwandssteuern wie die Zweitwohnungs- oder die Hundesteuer erheben.

 

Gebühren werden für besondere Leistungen oder bei der Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen gezahlt. Verwaltungsgebühren fallen zum Beispiel für einen neuen Pass oder Personalausweis, eine Beurkundung oder eine Genehmigung an.

 

Beiträge werden für die Herstellung, Anschaffung oder Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen gezahlt. Das können zum Beispiel die anteiligen Kosten für die Erschließung eines neuen Baugebietes sein.