Sondernutzung Baustelle
Kontakt
Bauen und Investitionsplanung
Fachgebietsleiterin Frau Asse
Gartenstraße 12, 1 Etage, 16928 Pritzwalk
Telefon 03395/76 08 58
Sachbearbeiter Verkehr
Herr Möbius
Gartenstraße 12, Erdgeschoss
16928 Pritzwalk
Telefon 03395/76 08 89
Kurz und Knapp
Die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus ist Sondernutzung. Sie bedarf der Erlaubnis der Straßenbaubehörde (Stadt Pritzwalk), in Ortsdurchfahrten der Erlaubnis der Gemeinde (Stadt Pritzwalk). Soweit die Stadt Pritzwalk nicht Träger der Straßenbaulast ist, darf sie die Erlaubnis nur mit Zustimmung der Straßenbaubehörde (z. B. Bund, Land Brandenburg, Landkreis Prignitz) erteilen.
Die Stadt Pritzwalk hat per Satzung bestimmte Sondernutzungen innerhalb der Ortsdurchfahrten und in den Gemeindestraßen geregelt.
Innerhalb der geschlossenen Ortslage bedarf die Benutzung der Straße (ausgeschlossen die Fahrbahn) keiner Sondernutzungserlaubnis, soweit diese für Zwecke des Grundstücks erforderlich ist, der Gebrauch nicht in anderer, zumutbarer und angemessener Weise ersetzt werden kann und den Gemeingebrauch nicht über 24 Stunden ausschließt.
Das betrifft das kurzzeitige Aufstellen kleiner Baugerüste oder kleiner Hubsteiger für Instandsetzungsarbeiten am Anliegergrundstück oder dem Haus. Diese Arbeiten dürfen nur bei Tageslicht (maximal 12 Stunden) ausgeführt werden dürfen. Darunter fällt auch das vorübergehende Lagern von Brennstoffen und Baumaterialien sowie das Aufstellen von zugelassenen Abfallbehältern (bis maximal 7 Kubikmeter).
Für die Sicherung des eingeschränkten Bereiches ist der Verursacher nach den Regeln der Arbeitsstellensicherungen selbst verantwortlich.
Formulare
Verlängerung einer Sondernutzung (öffentlicher Verkehrsraum)
Information über Arbeiten im öffentlichen Raum (für Firmen mit Jahresgenehmigung)
Anzeige des Baubeginns von Maßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum
Anzeige der Fertigstellung von Maßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum
Nur für Firmen die im Auftrag der Straßenbaubehörde (Stadt Pritzwalk) Arbeiten an der Baulast zur Wartung, Pflege, Instandsetzung oder den Neubau der Straße durchführen: