Zweitwohnungssteuer
Kontakt
Marktstraße 39
16928 Pritzwalk
Sachbearbeiterin Frau Gewinner
Telefon 03395/76 08 68
Sachbearbeiterin
Frau Harmuth
Telefon 03395/ 76 08 49
Öffnungszeiten
Dienstag 9 - 12 Uhr und 13 - 17.30 Uhr
Donnerstag 9 - 12 Uhr und 13 - 15.30 Uhr
Kurz und knapp
Die Stadt Pritzwalk erhebt eine Zweitwohnungssteuer. Steuerpflichtig ist, wer im Stadtgebiet eine Zweitwohnung als Eigentümer, Mieter oder sonstiger Nutzungsberechtigter innehat. Dies gilt nicht für nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, deren eheliche Hauptwohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet und die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung im Stadtgebiet innehaben.
Die Steuerschuld wird nach dem jährliche Mietaufwand berechnet. Die Steuer wird als Jahressteuer festgesetzt. Steuerjahr ist das Kalenderjahr. Der Steuersatz beträgt im Kalenderjahr 10 Prozent des jährlichen Mietaufwandes. Wer eine Zweitwohnung im Gemeindegebiet in Besitz nimmt oder aufgibt, hat dies der Stadtverwaltung Pritzwalk innerhalb einer Woche nach diesem Zeitpunkt anzuzeigen.
Formulare
Rechtsgrundlagen