Der Nikolaus schwebt im Rettungskorb der Drehleiter (2023) über den Zuschauern. | zur StartseiteBlick über den Pritzwalker Weihnachtsmarkt zum Rathaus. Foto: Beate Vogel | zur StartseiteBahnschiene bis zum Horizint bei Falkenhagen. | zur StartseiteDächer der Altstadt von Pritzwalk mit einer dünnen Schneedecke. | zur StartseiteBäume am Ufer des Altesn Sadenbecker Speichers spiegeln sich im Wasser. | zur Startseite
 

Vergnügungssteuer

Kontakt

Marktstraße 39

16928 Pritzwalk

 

Sachbearbeiterin Frau Gewinner

Telefon 03395/76 08 68

E-Mail

 

Sachbearbeiterin

Frau Harmuth

Telefon 03395/ 76 08 49

E-Mail

 

Öffnungszeiten

Dienstag 9 - 12 Uhr und 13 - 17.30 Uhr

Donnerstag 9 - 12 Uhr und 13 - 15.30 Uhr

 

Spielautomaten
Kurz und knapp

Die Stadt Pritzwalk erhebt eine Vergnügungssteuer - eine Steuer auf Gewinnspiel, Tanz und Automaten - als Gemeindesteuer. Der Besteuerung unterliegen die in der Stadt veranstalteten nachfolgenden Vergnügen:

  • Tanzveranstaltungen gewerblicher Art,
  • das Ausspielen von Geld oder Gegenständen in Spielclubs oder ähnlichen Einrichtungen,
  • das Aufstellen/der Betrieb von Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel- und Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparaten in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie in Gast- oder Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Wettannahmestellen, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen jedermann zugänglichen Orten.

 

Die Steuer wird erhoben als

  • Kartensteuer
  • Steuer nach der Veranstaltungsfläche
  • Steuer nach der Roheinnahme
  • Spielgerätesteuer

 

Formulare

 

Rechtsgrundlagen