Vergnügungssteuer
Kontakt
Marktstraße 39
16928 Pritzwalk
Sachbearbeiterin Frau Gewinner
Telefon 03395/76 08 68
Sachbearbeiterin
Frau Harmuth
Telefon 03395/ 76 08 49
Öffnungszeiten
Dienstag 9 - 12 Uhr und 13 - 17.30 Uhr
Donnerstag 9 - 12 Uhr und 13 - 15.30 Uhr
Kurz und knapp
Die Stadt Pritzwalk erhebt eine Vergnügungssteuer - eine Steuer auf Gewinnspiel, Tanz und Automaten - als Gemeindesteuer. Der Besteuerung unterliegen die in der Stadt veranstalteten nachfolgenden Vergnügen:
- Tanzveranstaltungen gewerblicher Art,
- das Ausspielen von Geld oder Gegenständen in Spielclubs oder ähnlichen Einrichtungen,
- das Aufstellen/der Betrieb von Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel- und Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparaten in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie in Gast- oder Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Wettannahmestellen, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen jedermann zugänglichen Orten.
Die Steuer wird erhoben als
- Kartensteuer
- Steuer nach der Veranstaltungsfläche
- Steuer nach der Roheinnahme
- Spielgerätesteuer
Formulare
- Vordruck Vergnügungssteuererklärung für Geräte mit Gewinnmöglichkeit
- SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung)