Hundesteuer
Kontakt
Marktstraße 39
16928 Pritzwalk
Telefon 03395/76 08 50
Öffnungszeiten
Dienstag 9 - 12 Uhr und 13 - 17.30 Uhr
Donnerstag 9 - 12 Uhr und 13 - 15.30 Uhr
Kurz und knapp
Das Halten von Hunden in der Stadt Pritzwalk ist steuerpflichtig. Der Hund ist innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in den Haushalt bei der Stadtverwaltung im Bereich Steuern oder beim Ordnungsamt/Bürgerservice anzumelden.
Jeder Hundehalter erhält für jeden Hund eine Hundesteuermarke. Gemäß der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren ist die Erstausgabe einer Hundemarke sowie Ersatzstücke verlorener Hundemarken gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Erstausgabe beträgt 70 Cent und für Ersatzstücke 2 Euro.
Neben der steuerlichen Anzeigepflicht für jeden Hund besteht für Hunde ab einer Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder einem Gewicht von mindestens 20 Kilogramm gemäß den Vorschriften der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg (HundehV) eine unverzügliche Anzeigepflicht bei der zuständigen Ordnungsbehörde. Die zuständige Ordnungsbehörde ist das Fachgebiet Ordnung und Sicherheit.
Mit der Anzeige ist als Nachweis der Zuverlässigkeit das Führungszeugnis vorzulegen. Alle anzeigepflichtigen Hunde sind auf Kosten des Halters mit Hilfe eines Mikrochip-Transponders gemäß ISO-Standard zu kennzeichnen.
Die Identität des Hundes (Rasse, Gewicht, Größe, Alter, Farbe und Chipnummer) ist der örtlichen Ordnungsbehörde zusammen mit der Anzeige mitzuteilen.
Formulare