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Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit

Kontakt

Bahnhofstraße 1, 16928 Pritzwalk

Telefon 03395/40 10 19 33
E-Mail

 

 

Kurz und Knapp

Wer gewerbsmäßig Spielgeräte (Geld- oder Warenspielgeräte) aufstellen will, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Der Antragsteller oder eine der mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragten Person muss die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.

 

Antrag einer natürlichen Person:

 

Erforderliche Unterlagen
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde

  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde

  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes

  • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer

  • Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution

 
Formular
  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (im Fachgebiet Gewerbeangelegenheiten erhältlich)

 

Antrag einer juristischen Person:

 

Erforderliche Unterlagen
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde

  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes

  • Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution

  • aktueller Auszug aus dem Handelsregister

 
Formular
  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (im Fachgebiet Gewerbeangelegenheiten erhältlich)

 

Für jeden Geschäftsführer bzw. alle Vertretungsberechtigten zusätzlich:

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde

  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde

  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes

  • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer, soweit er mit der Aufstellung direkt befasst ist

 
Gebühren
  • 150,00 Euro bis 1159,00 Euro

 

Rechtsgrundlagen