Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit
Kontakt
Bahnhofstraße 1, 16928 Pritzwalk
Telefon 03395/40 10 19 33
E-Mail
Kurz und Knapp
Wer gewerbsmäßig Spielgeräte (Geld- oder Warenspielgeräte) aufstellen will, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Der Antragsteller oder eine der mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragten Person muss die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.
Antrag einer natürlichen Person:
Erforderliche Unterlagen
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution
Formular
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (im Fachgebiet Gewerbeangelegenheiten erhältlich)
Antrag einer juristischen Person:
Erforderliche Unterlagen
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution
aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Formular
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (im Fachgebiet Gewerbeangelegenheiten erhältlich)
Für jeden Geschäftsführer bzw. alle Vertretungsberechtigten zusätzlich:
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer, soweit er mit der Aufstellung direkt befasst ist
Gebühren
150,00 Euro bis 1159,00 Euro
Rechtsgrundlagen