Immobiliardarlehensvermittler-Gewerbe
Kontakt
Bahnhofstraße 1, 16928 Pritzwalk
Telefon 03395/40 10 19 33
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Kurz und Knapp
Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen vermitteln will oder Dritte zu solchen Verträgen beraten will (Immobiliardarlehensvermittler), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Hinweis
Die Erlaubnis berechtigt den Erlaubnisinhaber, sich dafür zu entscheiden, die gewerbliche Tätigkeit insgesamt nicht als Immobiliardarlehensvermittler, sondern als Honorar-Immobiliardarlehensberater auszuüben. Wenn der Gewerbetreibende sich hierfür entscheidet, hat er dies bei der zuständigen Behörde anzuzeigen und bei der Registrierung gegenüber der zuständigen Industrie- und Handelskammer anzugeben.
Der Gewerbetreibende ist verpflichtet, sich unverzüglich nach Aufnahme der Tätigkeit über die zuständige Erlaubnisbehörde in das Vermittlerregister eintragen zu lassen. Ebenso hat der Gewerbetreibende die unmittelbar bei der Beratung und Vermittlung mitwirkenden Personen unverzüglich nach Aufnahme der Tätigkeit bei der Registerbehörde zu melden und eintragen zu lassen. Änderungen der im Register gespeicherten Angaben sind der Registerbehörde unverzüglich mitzuteilen. Zuständige Registerbehörde für in Pritzwalk ansässige Unternehmen ist die Industrie- und Handelskammer in Potsdam.
Antrag einer natürlichen Person:
Erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts (Paragraf 882b ZPO)
- Auskunft des zuständigen Insolvenzgerichts über Einträge im Insolvenzverzeichnis
- Nachweis der vor einer Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung
- Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (Paragraf 9 ff. Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung)
Formulare
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des Finanzanlagenvermittlergewerbes (im Fachgebiet Gewerbeangelegenheiten erhältlich)
Antrag einer juristischen Person:
Erforderliche Unterlagen
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts (Paragraf 882b ZPO)
- Auskunft des zuständigen Insolvenzgerichts über Einträge im Insolvenzverzeichnis
- Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (Paragraf 9 ff. Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung)
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Formulare
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des Finanzanlagenvermittlergewerbes (im Fachgebiet Gewerbeangelegenheiten erhältlich)
Für jeden Geschäftsführer beziehungsweise alle Vertretungsberechtigten zusätzlich:
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- Nachweis der vor einer Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts (Paragraf 882b ZPO)
- Auskunft des zuständigen Insolvenzgerichts über Einträge im Insolvenzverzeichnis
Gebühren
- 580,00 Euro
Rechtsgrundlagen
- Paragraf 34i Gewerbeordnung (GewO)
- Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung – ImmVermV)
- Verordnung über Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Energie (MWEGebO)