Gewerbeummeldung
Kontakt
Bahnhofstraße 1, 16928 Pritzwalk
Telefon 03395/40 10 19 33
E-Mail
Kurz und Knapp
Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Stadt Pritzwalk verlegt, den Gegenstand des Gewerbes wechselt oder auf Waren oder Leistungen ausdehnt, die bei dem Gewerbebetrieb der bereits früher angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, hat dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen.
Die Anzeige muss unter Verwendung des gesetzlich vorgeschriebenen Vordrucks „Gewerbeummeldung – GewA 2“ erfolgen. Die zuständige Behörde hat den Empfang mangelfreier Anzeigen innerhalb von drei Tagen zu bescheinigen. Bei persönlicher Vorsprache im Gewerbeamt erfolgt die Bearbeitung in der Regel sofort. Die Bescheinigung der Anzeige berechtigt nicht zum Beginn des Gewerbebetriebes, wenn dafür noch eine Erlaubnis oder eine Eintragung bei der Handwerkskammer notwendig ist.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- aktueller Registerauszug bei juristischen Personen und Personengesellschaften (z. B. Handelsregister, Genossenschafts- oder Vereinsregister) bzw. Kopie des Gesellschafterbeschlusses und der Anmeldung beim Amtsgericht
- bei Erstattung der Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten ist der Nachweis seiner Vollmacht vorzulegen
- gegebenenfalls Handwerkskarte bzw. Gewerbekarte bei Handwerksbetrieben
- gegebenenfalls Erlaubnisse bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten
- bei Ausländern, mit Ausnahme der EU- bzw. EWR-Ausländer: gültiger Aufenthaltstitel, der die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit gestattet
Formular
Gebühren
- 25,00 Euro – für natürliche und juristische Personen
Rechtsgrundlagen
- Paragraf 14 Gewerbeordnung (GewO)
- Verordnung zur Ausgestaltung des Gewerbeanzeigeverfahrens (Gewerbeanzeigeverordnung – GewAnzV)
- Verordnung über Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Energie (MWEGebO)