Zufahrten
Kontakt
Fachgebiet Bauwesen und Investitionsplanung
Sachbearbeiter
Herr Schreip
Telefon 03395/76 08 25
Kurz und knapp
Nicht immer ist das zu bebauende Grundstück bereits über eine Zufahrt erschlossen. Dabei erfüllt die Einfahrt eine wichtige Funktion. Wenn jedoch bereits vorhandene Geh- und Radwege vor dem Grundstück verlaufen und Bordsteine eine unüberwindbare Hürde darstellen, dann sollten sich Bauherren mit der Stadtverwaltung in Verbindung setzen.
Bei der Zufahrt ist es wichtig, dass der Grundstücksbesitzer ohne Probleme beim Herausfahren vom Grundstück Rad- und Gehwege einsehen kann, um mögliche Unfälle zu vermeiden. Bereits das Absenken eines bestehenden Bordsteins ist genehmigungspflichtig. Bauherren dürfen also nicht ohne Weiteres mit den Arbeiten für die Zufahrt beginnen – das kann ohne Erlaubnis teuer werden.
Der Bau oder die Änderung einer Zufahrt kann vorher beim Fachgebiet Bauwesen und Investitionsplanung erfragt und beantragt werden. Nach Genehmigung ist der Baubeginn sowie die Fertigstellung der Zufahrt anzuzeigen.
Formulare
- Antrag Errichtung einer Zufahrt
- Antrag Änderung - Verlegung einer Zufahrt
- Anzeige Baubeginn Zufahrt
- Anzeige Fertigstellung Zufahrt
Rechtsgrundlagen
Als Grundlage für den Kostenersatz bei Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Beseitigung und Unterhaltung von Grundstückszufahrten dient die