zwei Männer sitzen vor einer Kinoleinwand und halten einen Vortrag | zur StartseiteRote Weinblätter an einer Pergola hinter dem Rathaus | zur Startseiteherbstlich gefärbte Bäume, die sich in einem See spiegeln. Foto: Thomas W. Mücke | zur StartseiteBlick in die aufgehende Sonne über Wald und Feld.  Foto: Beate Vogel | zur StartseitePanoramablick vom Turm der Tuchfabrik über die Dächer der Altstadt von Pritzwalk | zur Startseite
 

Satzungen nach Baugesetzbuch

Städtebauliche Satzungen nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) regeln im Wesentlichen die Abgrenzung des für eine Bebauung vorgesehenen „Innenbereiches“ zum „Außenbereich“. Letzterer soll grundsätzlich von Bebauung freigehalten werden.

 

Für das Stadtgebiet und die Ortslagen gelten folgende Satzungen:

 

Alt Krüssow – Einbeziehungssatzung „Alt Krüssow Südost“

 

Pritzwalk – Östlich Havelberger Straße – Ergänzungssatzung

 

Pritzwalk – Schönhagener Straße – Einbeziehungssatzung

 

Pritzwalk – Hermann-Holz-Straße – Außenbereichssatzung

 

Birkenfelde – Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung

 

Buchholz – Birkenweg – Einbeziehungssatzung

 

Kemnitz – Einbeziehungssatzung

 

Sadenbeck – Kuckuck – Ergänzungs- und Entwicklungssatzung

 

Schönhagen – Einbeziehungssatzung

 

Schönhagen – Innenbereichssatzung mit Abrundung

 

Schönhagen – Mühlenweg – Klarstellungssatzung