Bebauungspläne in Aufstellung
Im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) folgt die Aufstellung eines Bebauungsplanes konkreten gesetzlichen Regelungen und Verfahrensschritten. Das gesamte Verfahren bis zum Inkrafttreten eines neuen Bebauungsplans ist sehr zeit- und verwaltungsaufwendig. Es gewährleistet jedoch, dass die Betroffenen zu einem frühen Zeitpunkt von den Absichten der Kommunen erfahren und mehrmals die Möglichkeit erhalten, ihre Anregungen zu äußern.
Beteiligt werden bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange - das sind betroffene Anlieger, Kommunen oder Institutionen - Medienträger - also Anbieter von Strom, Wasser, Abwasser, Gas und anderem - sowie behörden - etwa das Umweltamt, die Untere wasserbehörde oder die Denkmalschutzbehörde.
Welche Bebauungspläne in Pritzwalk und den Ortsteilen derzeit aktuell bearbeitet werden, finden Sie unter Aktuelles/Bekanntmachungen.