Der Nikolaus schwebt im Rettungskorb der Drehleiter (2023) über den Zuschauern. | zur StartseiteBlick über den Pritzwalker Weihnachtsmarkt zum Rathaus. Foto: Beate Vogel | zur StartseiteBahnschiene bis zum Horizint bei Falkenhagen. | zur StartseiteDächer der Altstadt von Pritzwalk mit einer dünnen Schneedecke. | zur StartseiteBäume am Ufer des Altesn Sadenbecker Speichers spiegeln sich im Wasser. | zur Startseite
 

Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung/GEZ

Kontakt

Bürgerservice

Frau Blohm

Marktstraße 39, 16928 Pritzwalk

Telefon 03395/76 08 44

E-Mail  

 

Kurz und knapp

Bildung, Nachrichten, Kultur, Unterhaltung oder Sport: die Öffentlich-Rechtlichen bieten Ihnen ein vielfältiges und hochwertiges Programm im TV und Radio sowie Online-Angebote und Mediatheken an. Um dieses Medien- und Informationsangebot weiterhin unabhängig zu sichern, wird der Rundfunkbeitrag erhoben. Für die Beitragszahlung gilt, eine Wohnung- ein Beitrag. Wohnen mehrere Personen in einer Wohnung, zahlt nur eine Person den Beitrag.

 

Es besteht die Möglichkeit, eine Befreiung oder Ermäßigung des Beitrags zu beantragen. Dies gilt insbesondere für Empfänger von Sozialleistungen.

 

Alle Formulare zum an-, um- und abmelden sowie zur Befreiung und Ermäßigung erhalten Sie in Ihrer Stadtverwaltung. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit ihren Antrag samt Unterlagen im Fachgebiet Bürgerservice abzugeben. Der Antrag wird dann an die zuständige Stelle weiter geleitet.

 

Bitte beachten Sie: eine Bearbeitung der Anträge erfolgt ausschließlich beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.

 

Weitere Informationen und alle Formulare stehen Ihnen auch unter www.rundfunkbeitrag.de zur Verfügung.

 

 

Erforderliche Unterlagen
  • Bewilligungsbescheid vom Jobcenter oder anderer Behörden

 

Gebühr

gebührenfrei