Vaterschaftsanerkennungen
Kontakt
Fachgebiet Bürgerservice
Marktstraße 39, 16928 Pritzwalk
Fachgebietsleiterin Frau Gremblewski
Telefon 03395/76 08 40
Frau Luckfiel
Telefon 03395/76 08 41
Kurz und Knapp
Die Anerkennung seiner Vaterschaft kann bei
- jedem Jugendamt,
- jedem Notar,
- jedem Amtsgericht,
- jedem Standesamt,
- im Ausland bei deutschen Auslandsvertretungen
beurkundet werden.
Erforderlich für die Anerkennung ist die Zustimmung der Mutter des Kindes. Diese Zustimmung muss ebenfalls beurkundet werden. Bei minderjährigen Müttern sind weitere Zustimmungen nötig. Der Vater muss bei der entsprechenden Stelle persönlich erscheinen. Er muss auch seinen Personalausweis oder Pass vorlegen. Die Vaterschaftsanerkennung kann nicht über einen Bevollmächtigten erklärt werden.
Die Anerkennung der Vaterschaft vor Geburt eines Kindes ist möglich. Die Anerkennung der Vaterschaft zum Kind bei einer verheirateten Mutter ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wir informieren Sie darüber gern.
Erforderliche Unterlagen für die Anerkennung der Vaterschaft
- Personalausweis
- Geburtsurkunde des Kindes
- eigene Geburtsurkunde
- weitere Unterlagen können je nach Sachlage notwendig werden
Gebühr
- Vaterschaftsanerkennung 30,00 €
Rechtsgrundlagen