Eheschließungen
Kontakt
Fachgebiet Bürgerservice
Marktstraße 39, 16928 Pritzwalk
Fachgebietsleiterin Frau Gremblewski
Telefon 03395/76 08 40
Frau Kirsch
Telefon 03395/76 08 38
Frau Luckfiel
Telefon 03395/76 08 41
Frau Matschke
Telefon 03395/76 08 34
Kurz und Knapp
Für die Entgegennahme der Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dem einer der Eheschließenden seinen Hauptwohnsitz hat. Auch die Nebenwohnung eines Eheschließenden kann die Zuständigkeit für die Entgegennahme der Anmeldung begründen.
Die Eheschließenden haben bei der Anmeldung der Eheschließung ihren Personenstand, ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, ihre Staatsangehörigkeit durch öffentliche Urkunden nachzuweisen.
Folgende Orte stehen Ihnen für Ihre Eheschließung zur Verfügung:
- Trauzimmer im Rathaus Pritzwalk
- Trauzimmer im Rathaus Groß Pankow (Prignitz)
- Schloss in Wolfshagen
- Waldlehrpark in Groß Woltersdorf
- Kleinbahn „Pollo“ in Mesendorf
Gerne informieren wir Sie zu den Ansprechpartnern außerhalb der Rathäuser Pritzwalk und Groß Pankow (Prignitz).
Eheschließungen werden von Montag bis Freitag zu den üblichen Öffnungszeiten durchgeführt. Termine außerhalb dieser Zeiten sind ebenfalls möglich.
Bei der Namensführung in der Ehe stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Es ist bei der Anmeldung der Eheschließung ratsam, dass Sie sich vorab Gedanken gemacht haben, welche Namensführung Sie wünschen. Wichtig zu wissen ist es, wie sich die Namensführung in der Ehe auf bereits vorhandene Kinder auswirkt. Zu allen Fragen rund um die Namensführung beraten wir Sie gern.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- erweiterte Meldebescheinigung
- weitere Unterlagen können im Einzelfall erforderlich werden
- ist einer der Eheschließenden ein ausländischer Staatsangehöriger sind Unterlagen nach Absprache zu erbringen
Formulare
Gebühr
- Anmeldung zur Eheschließung
51,00 € - Vornahme der Eheschließung
zwischen 45 und 150 €, je nach Zeit und Ort - Eheurkunden und beglaubigte Abschriften der Register
15,00 €
Rechtsgrundlagen
Können bei Bedarf im Standesamt erfragt werden.