Öffentlich-Rechtliche Beglaubigungen von Dokumenten und Unterschriften
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Kurz und Knapp
Eine amtliche Beglaubigung ist die Bestätigung, dass das betreffende Schriftstück vorgelegen hat. Dazu muss das zu beglaubigende Schriftstück hier im Original vorgelegt werden. Beglaubigt werden zum Beispiel Schulzeugnisse, Diplome, Facharbeiterzeugnisse oder Personalausweise.
Ausgenommen von der Beglaubigung sind deutsche Personenstandsurkunden. Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden dürfen nicht beglaubigt werden. Diese entsprechenden Personenstandsurkunden erhält man bei dem Standesamt, welches die Geburt, den Sterbefall, die Eheschließung oder die Lebenspartnerschaftsbegründung beurkundet hat.
Beglaubigt wird auch die Unterschrift oder das Handzeichen unter einer schriftlich abgefassten Erklärung. Bei der Beglaubigung einer Unterschrift ist das persönliche Erscheinen zwingend notwendig. Die Unterschrift oder das Handzeichen sind im Einwohnermeldeamt persönlich vor dem Urkundsbeamten zu leisten.
Erforderliche Unterlagen für die Beglaubigung von Schriftstücken
Original der zu beglaubigenden Unterlagen (z.B. Zeugnisse, Vorsorgevollmachten, Erbscheine, Personalausweis usw.)
Erforderliche Unterlagen für die Unterschriftenbeglaubigung
Personalausweis oder Reisepass
Das Schriftstück, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll.
Bei der Beglaubigung einer Unterschrift ist das persönliche Erscheinen zwingend notwendig. Die Unterschrift ist in Gegenwart der Urkundsperson zu leisten.
Gebühr
Beglaubigungen von Ablichtungen und Abschriften
Unterschriftsbeglaubigung
jeweils 5,00 €