Aktuelle Hinweise zur Friedhofsbenutzung
Pritzwalk. Aus aktuellem Anlass gibt die Friedhofsverwaltung der Stadt Pritzwalk einige Hinweise an Bürgerinnen und Bürger, die auf dem Friedhof mit ihrem Hund spazieren gehen oder Grabstellen pflegen. Zuletzt hat es zum Beispiel wiederholt Mitteilungen von Betroffenen gegeben, die sogar auf den Grabstellen ihrer Angehörigen Hundehäufchen gefunden haben. Das möchte keiner.
Ein Hundeverbot ist nicht gewollt
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung bitten daher eindringlich darum, dass Hundehalter die Hinterlassenschaften ihrer Tiere einsammeln und ordnungsgemäß entsorgen. Es widerstrebt der Friedhofsverwaltung, ein generelles Hundeverbot auf dem Friedhof in Betracht ziehen zu müssen. Das würde auch jene treffen, die alles richtig machen.
Auch zur Pflege von Grabstellen gibt es Hinweise. So bitten die Verantwortlichen in der Friedhofsverwaltung die Angehörigen, die Wegflächen zwischen den Urnengrabstellen nicht zu harken oder aufzulockern. Das kann bei stärkeren Regenfällen zu Ausspülungen führen.
Außerdem wird darum gebeten, die Grabplatten auf den Rasengräbern nicht auszustechen oder freizulegen. Dadurch ist ein ordnungsgemäßes Mähen nicht mehr gewährleistet. Wenn die Grabplatten freigelegt werden, können beim Mähen die Platte selbst, aber auch der Rasenmäher beschädigt werden.
Viele Hinterbliebene legen Blumen oder Gestecke auf dem Gräberfeld nieder. Wer sich für eine Rasengrabstätte entscheidet, erkenne aber die Bedingung an, dass man dort nichts ablegen darf. Für die Rasenpflege müssen die Beschäftigten der Stadt die gesamte Fläche abräumen. Am Montag nach dem Volkstrauertag kam ein dreiviertel Container zusammen, der auch noch sortiert werden musste. Die Friedhofsverwaltung bittet deshalb darum, keine Blumen, Kerzen oder Erinnerungsstücke dort abzulegen. Beate Vogel
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