Bauwesen und Investitionsplanung
Abbruchgenehmigung
Kurzinformationen
Bauabgangsstatistik Land Brandenburg
Die Stadtverwaltung Pritzwalk informiert Sie darüber, dass das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz – HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind.
Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohnungs- und Wohngebäudebestandes für Ihre Gemeinde.
Melden Sie bitte deshalb als Eigentümer
¨ den Abbruch von Wohngebäuden bis 1000 m³ umbauten Raum
¨ den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)
¨ die Nutzungsänderung von Wohnraum
an die Stadtverwaltung Pritzwalk, Geschäftsbereich 3, Stadtplanung und Bauwesen oder direkt an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg .
Die Erhebungsunterlagen liegen für Sie kostenfrei im Fachgebiet Stadtplanung und Bauwesen, Gartenstraße 12, 16928 Pritzwalk bereit.
Außerdem ist der Erhebungsbogen für Sie online abrufbar unter:
www.statistik-bw.de/baut/html/
Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1000 m³ umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, dem Landkreis Prignitz, Berliner Straße 49, 19348 Perleberg, anzuzeigen ist.
In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.
Notwendige Unterlagen
Der Erhebungsbogen ist online abrufbar unter:
www.Statistik-bw.de/baut/html/
Ansprechpartner
Herr Schreip
Zimmer 205
Gartenstraße 12
(03395) 760825
(03395) 760885